Allgemeine Geschäftsbedingungen der scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen GmbH
1) Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen„, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen„entgegenstehen.
2) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung enthält die für die Ausführung des Auftrags verbindlichen Einzelangaben zum Leistungsumfang. Erhebt der Käufer nicht innerhalb von einer Woche ab Zugang der Auftragsbestätigung Widerspruch, so gilt sein Schweigen als Einverständnis mit den darin enthaltenen Bedingungen. Vereinbarungen mit unseren Vertretern gelten erst dann als bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
3) Die in unseren Drucksachen angegebenen Maße, Gewichte, Leistungen und Abbildungen sind Näherungswerte und damit unverbindlich.
4) Die Liefertermine sind unverbindlich. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns zuvor eine Nachfrist von drei Wochen gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, solange die Leistung auf Grund höherer Gewalt (Unruhen, Streik, Materialmangel usw.) nicht möglich ist.
5) Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden oder fehlende Packstücke sind deshalb sofort bei Anlieferung der Ware beim Spediteur anzumelden, nicht bei uns. Andere Lieferreklamationen müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware bei uns geltend gemacht werden.
6) Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk Ichenhausen oder ab jeweiliger Verkaufsniederlassung. Berechnungsbasis ist die jeweils am Versandtag gültige Preisliste. Ersatzteilpreise verstehen sich grundsätzlich ausschließlich Verpackung. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dies in der Auftragsbestätigung nicht besonders erwähnt ist.
7) Die vorliegende Preisliste ersetzt alle bisherigen Preislisten, die damit ihre Gültigkeit verlieren. Diese gilt solange, bis sie von einer neuen Preisliste ersetzt wird. Kurzfristige Preisänderungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei gravierenden Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe.
8) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen gewähren wir 2% Skonto. Ist Wechselzahlung vereinbart, so hat der Käufer die Bank- und Diskontspesen zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Abweichend von § 284 Abs. 3, Satz 1 BGB wird vereinbart, dass der Käufer sofort in Verzug gerät, wenn die Kaufpreisforderung fällig ist und der Käufer auf eine Mahnung, eine Leistungsklage oder einen Mahnbescheid nicht zahlt. Auch wenn die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist kommt der Käufers ohne Mahnung sofort in Verzug, wenn er nicht termingerecht zahlt.
9) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
10) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Vorauskasse zu verlangen oder bereits gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn sich wegen der Zahlungsfähigkeit des Käufers Bedenken ergeben. Im Falle der Pfändung der Ware hat uns der Käufer sofort zu unterrichten und alle durch Maßnahmen zur Aufhebung der Pfändung anfallenden Kosten zu tragen.
11) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne daß es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderung für die Veräußerung der Waren an Dritte in Höhe des Fakturawertes an uns ab. Die Höhe der Abtretung wird insoweit begrenzt, daß sie nicht um mehr als 20% über dem Wert der zu sichernden Forderung liegt. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns den Schuldner zu benennen, ihm die Abtretung anzuzeigen und uns die Unterlagen über die Veräußerung der Ware zu übermitteln. Eine Forderungsabtretung des Käufers an seine Bank oder Gläubiger bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns, im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.
12) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen, andernfalls verliert der Käufer sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel. Wir leisten Garantie für unsere Maschinen bei richtiger Behandlung auf die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe in der Weise, dass wir jedes Maschinenteil, das innerhalb dieser Zeit nachweisbar in Folge Material- oder Fertigungsfehler unbrauchbar werden sollte, kostenlos ersetzen. Für Teile, die wir nicht selbst herstellen, leisten wir nur insoweit Gewähr, als uns Gewährleistungsansprüche gegen die Vorlieferanten zustehen. Die Kosten für das Einsetzen der neuen Teile trägt der Käufer. Wandlungs- und Minderungsansprüche und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
13) Rücklieferungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
14) Soweit wir Leistungen an Dritte vergeben, deren Kosten von uns zu tragen sind, erfolgt die Vergütung nach unseren Zeitvorgaben und zu unseren Stundensätzen. Diese muß der Leistende vorher erfragen.
15) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ichenhausen. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ichenhausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
16) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, gelten alle anderen Bedingungen ohne Einschränkung weiter.
17) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.